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Corona: Osterfeuer im Kreis Unna
© J. Junge / pixelio.de
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Corona: Osterfeuer im Kreis Unna

In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer im Kreis Unna nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Die Städte regeln das unterschiedlich.

Veröffentlicht: Montag, 06.04.2020 13:14

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In Unna dürfen die Osterfeuer in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April erlaubt, jeweils tagsüber bis 18 Uhr (nicht an Sonntagen). Ab dem 1. Mai sind die Aufschichtungen durch den Veranstalter oder Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem hat der Veranstalter oder Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass ab sofort kein weiterer Baum- und Strauchschnitt auf den Aufschichtungen abgelagert wird.

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Stadt Selm: Abbrennen nur an zwei Tagen

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An zwei Tagen, Mittwoch und Freitag nach Ostern, werden die Feuer in der Zeit von 10 bis 18 Uhr erlaubt sein. Die Stadtverwaltung wird dazu in den nächsten Tagen Kontakt zu den Antragstellern aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren, wann das Feuer kontrolliert abgebrannt werden darf. Klar ist, dass Sicherheitsbestimmungen wie Abstand zu Wohnbebauung etc. eingehalten werden müssen. Auch müssen die Holzaufschichtungen, wie bei einem Osterfesten, sich an die Auflagen zu halten.

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