Corona: Erntehelfer müssen angemeldet werden

Vor einer Woche (9. April) hat die Landesregierung mit der Corona-Einreiseverordnung entschieden, dass Saisonarbeiter wie Erntehelfer unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Ausland nach NRW einreisen dürfen. Die Stadt Lünen mahnt jetzt, dass die Arbeitgeber ihre Saisonkräfte auch bei der Stadt anmelden müssen.

Das Rathaus in Lünen
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Das gehe per Mail oder per Telefon. Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz und muss mit Strafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen, teilt die Stadt mit. Betriebe, die Saisonarbeiter aus dem Ausland beschäftigen wollen, müssen entsprechende Hygienemaßnahmen ergreifen. Ob die eingehalten werden, muss dann die Stadt überprüfen.

Kontaktmöglichkeiten

Die Mitteilung kann per E-Mail an Oeffentliche_Ordnung@luenen.de erfolgen. Bei Fragen können Arbeitgeber auch unter der 02306 104-0 bei der Stadt Lünen anrufen. Laut dem Erlass des Landes ist die Stadt Lünen als zuständige Behörde verpflichtet, die Einhaltung der Voraussetzungen in den jeweiligen Betrieben zu überprüfen. 

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