Corona bedroht Existenzen – IHK weitet Hotline-Zeiten aus

Die Verunsicherung in Handel, Gastronomie und bei Dienstleistern wegen der Corona-Krise ist groß. Viele fragen sich, was jetzt noch erlaubt und sinnvoll ist und was nicht. Und viele Betriebe bangen um ihre Existenz.

Der neue Pächter des Freischütz in Schwerte, Philip Winterkamp, sagt, die Lage sei katastrophal. Von jetzt auf gleich sei komplett die Geschäftsgrundlage entzogen. Veranstaltungen bis Mai sind abgesagt. Die geplanten großen Investitionen seien erst einmal auf Eis gelegt, nur die Küche werde jetzt noch renoviert.

Freischütz bietet Essen to go an

Der Freischütz will jetzt Essen to go herstellen und anbieten, damit noch etwas Geld reinkommt. Der Cateringsservice Schimion aus Unna sagte, aktuell würden bei ihm 95% der Umsätze auf unbestimmte Zeit ausfallen. Damit stünden 72 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Momentan ist dort Kurzarbeit.

Hilfe für Betriebe von IHK Dortmund

Wegen der Corona-Krise sind viele Betriebe im Kreis und in der Region verunsichert. Hilfe soll es jetzt unter anderem von der IHK Dortmund geben. Sie hat eine zusätzliche Hotline freigeschaltet. Unter der bekommen Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbstständige und Auszubildende wichtige Informationen rund um das Thema Coronavirus, etwa zu Finanzierungsfragen. Viele Betriebe bangen im Moment um ihre Existenz.

IHK weitet Hotline-Zeiten aus: Beratung auch am Wochenende

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund berät ihre Mitgliedsunternehmen bei Antragsverfahren und weitet die Zeiten der IHK-Hotline für das kommende Wochenende aus. Die IHK-Hotline 0231 5417-444 ist am Freitag, 27. März, von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, am Samstag, 28. März, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und am Sonntag, 29. März, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen. Das IHK-Team berät in diesen Zeiten zu den Soforthilfen. Die Beratung erfolgt ausschließlich über die Hotline und nicht in den sozialen Medien. Aktuelle Informationen gibt es jederzeit auch auf www.dortmund.ihk24.de/coronavirus

Soforthilfen für kleine Unternehmen

Um den wirtschaftlichen Schaden für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) in der Corona-Krise abzufedern, haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen finanzielle Soforthilfen beschlossen. Viele Informationen, Beratungsangebote und den Link zum ausschließlich elektronischen Antragsverfahren gibt es unter www.dortmund.ihk24.de/soforthilfe. Die Anträge können ab Freitag, 27. März 2020, 12:00 Uhr gestellt werden.

Weitere Infos zu den Soforthilfen und dem elektronischen Antragsverfahren gibt es hier.

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