Bund sieht Öffnung von Geschäften bis 800 Quadratmeter vor
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.04.2020 13:06
Der Bund will ermöglichen, Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder zu öffnen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich gestern geeinigt, nach fast vier Wochen erste Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu lockern - das private und öffentliche Leben bleibt dennoch stark eingeschränkt.
Corona: Vorsichtige Lockerungen
Deutschland habe einen «zerbrechlichen Zwischenerfolg» im Kampf gegen die Pandemie erreicht, sagte Merkel. Alle müssten aber verstehen, dass sie so lange mit dem Virus leben müssten, bis es einen Impfstoff gebe. Daher könne nur äußerst vorsichtig und in kleinen Schritten mehr öffentliches Leben zugelassen werden. Es sei weiter entscheidend, dass die Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhielten und sich dort nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal einer anderen Person aufhielten.
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) betonte: «Wir bewegen uns in eine neue Normalität.» Diese werde anhalten, bis es einen Impfstoff gebe. Die Bundesregierung hofft allerdings, bald Infektionsketten komplett nachweisen zu können. «Es muss unser Ziel sein, jede Infektionskette verfolgen zu können», sagte Merkel. Dann gelinge es auch, Infektionsherde einzugrenzen.
Daran glaubt der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach aber nicht. Mit strikteren Kontaktsperren könne Deutschland die Pandemie noch auf ein sehr niedriges Niveau drücken. Mit den angekündigten Lockerungen «rückt diese Möglichkeit, die im Moment in Europa nur Deutschland hat, wahrscheinlich in weite Ferne», sagte er der T-Online-Redaktion.
Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen
Öffnen sollen nun zuerst Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter, was etwa der Größe eines mittleren Supermarkts entspricht. Unabhängig von der Größe dürfen Buch-, Auto- und Fahrradhändler öffnen. Friseure sollen sich auf eine baldige Öffnung ab dem 4. Mai vorbereiten.
Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Supermärkte durften bislang schon öffnen. Die Schließung der Geschäfte wegen der Corona-Krise belastet die Wirtschaft schwer.
Der Einzelhandelsverband HDE kritisierte nun, es gebe kein Sachargument für die stufenweise Öffnung. Abstands- und Hygieneregeln könnten auch in großen Geschäften eingehalten werden. Merkel erklärte, eine Ballung in den Innenstädten und riesige Schlangen auf den Straßen sollten so vermieden werden.
Zum besseren Schutz werde beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von sogenannten Alltagsmasken «dringend empfohlen». Eine generelle Maskenpflicht soll es aber nicht geben. Alltagsmasken dienen nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu, andere vor einer Infektion zu schützen. Spezialmasken, die auch den Träger selbst schützen, sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.
Weiterhin Verzicht auf Reisen und Besuche und Großveranstaltungen
Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiter verzichten. Das gleiche gilt für überregionale tagestouristische Ausflüge. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind auch Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der Veranstaltungen sollen allerdings die Länder selbst treffen. Ob in der Fußball-Bundesliga wieder ein Spielbetrieb ohne Publikum möglich sein könnte, werde noch diskutiert, sagte Söder.
Gottesdienste: Versammlungsverbot besteht weiterhin
Auch das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften dürfen damit weiter keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Merkel kündigte allerdings noch für diese Woche ein Gespräch der Ministerpräsidenten mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) dazu an. Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, kritisierte das: «Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen», sagte er.
Restaurants und Bars geschlossen, Lieferdienste weiterhin möglich
Geschlossen bleiben vorerst auch Restaurants und Bars - hier sind weiter nur Bestellungen zum Mitnehmen und Lieferungen möglich. Merkel verteidigte den Beschluss: In Gaststätten seien die Mindestabstände zu anderen Personen nicht zu kontrollieren.
In zwei Wochen wisse man, wie sich die neuen Lockerungen auswirkten - dann könne man über weitere Schritte nachdenken.