
Bürgerentscheide in Lünen rechtmäßig
Die Bürgerentscheide zu den geplanten Gewerbegebieten "Derner Straße" und "Klöters Feld" in Lünen sind rechtmäßig erfolgt. Das teilt die Stadt mit.
Veröffentlicht: Dienstag, 14.01.2025 14:16
OVG lehnt Anträge auf Berufung ab
Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hatte das Urteil dazu schon 2023 gefällt. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht für NRW aber auch zwei Anträge auf Berufung abgelehnt. In seiner Begründung erkläre das OVG, dass seitens der Stadt Lünen weder ein Verstoß gegen die Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide noch eine ermessensfehlerhafte Festlegung der Abstimmungslokale vorgenommen worden ist. Die Bürgerinitiative „Gegen die Müllkippe“ hatte gegen die Durchführung der Bürgerentscheide geklagt. In denen ging es darum, ob der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet aufgehoben werden soll. Eine große Mehrheit war dafür, bekam aber trotzdem nicht genug Stimmen zusammen. Von der Stadt Lünen heißt es:
Die bisherigen Planungen können fortgeführt werden, sie waren durch das Gerichtsverfahrungen ohnehin nicht berührt worden.