Bürgerbegehren zu Fröndenberger Marktplatz unzulässig

Die Stadt Fröndenberg hält das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Marktplatzes für Autos für unzulässig. Das habe eine juristische Prüfung der Sache ergeben.

Demnach müsse ein Bürgerbegehren auch eine Begründung enthalten. Die soll Informationen vermitteln, ob man sich dem Begehren mit seiner Unterschrift anschließen möchte, so die Stadt. Allerdings wirft sie den Organisatoren vor, dabei mit falschen Tatsachen zu arbeiten. Denn der Marktplatz werde nicht für alle geschlossen. Die Durchfahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Abfallentsorgung sei weiter gewährleistet. Auch Anliegerverkehr für Gastronomie und Handel sei zeitweise möglich. Auch würden nicht alle Parkplätze wegfallen. Zwar sei die Zahl der nötigen Unterschriften knapp erreicht worden, so die Stadt. Dennoch sei das Bürgerbegehren insgesamt unzulässig.

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