Bönener Textildiscounter Kik

Die Klage gegen den Textildiscounter Kik auf Schmerzensgeld soll vors Oberlandesgericht Hamm kommen.

Das hat der Anwalt der Kläger angekündigt. Er wolle beim OLG Prozesskostenhilfe für seine Mandanten beantragen. Es geht um die Brandkatastrophe bei einem Kik-Zulieferer in Pakistan 2012. Mehr als 250 Menschen starben. Ein Überlebender und drei Hinterbliebene halten Kik für mitverantwortlich. Sie wollen jeweils 30.000 Euro. Das Landgericht Dortmund hatte die Klage abgewiesen. Nach pakistanischem Recht sei die Sache verjährt.