Anzeige
"Beitrag zum Verbraucherschutz"
© Handwerkskammer Dortmund
Teilen: mail

"Beitrag zum Verbraucherschutz"

Eine Ausweitung der Meisterpflicht trägt zur Qualität im Handwerk bei - und damit zum Verbraucherschutz. So kommentiert die Handwerkskammer Dortmund einen Plan der Bundesregierung. In zwölf Berufen soll ab kommendem Jahr wieder die Meisterpflicht gelten.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.09.2019 03:58

Anzeige

Unter anderem betrifft das Fliesenleger, Raumausstatter und Parkettleger sowie Rollladentechniker. 2004 ist die Meisterpflicht in diesen und anderen Branchen abgeschafft worden. Laut Handwerkskammer leidet darunter die Ausbildung. Noch kann sich jeder selbstständig machen - ohne Nachweis einer Qualifikation.


Anzeige
Anzeige
Anzeige