B1-Ausbau: Klage abgewiesen
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.09.2019 16:21
Der Ausbau der B1 zur A40 kann ungehindert weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster hat die Klage einer Tankstellenbesitzerin abgewiesen.

Die Klage richtete sich gegen den Planfestellungsbeschluss zum Ausbau der B1. Das Grundstück der Klägerin wird vom sechsspurigen Ausbau in Anspruch genommen. Die Tankstelle hat dann keinen Anschluss an die Straße mehr. Die Klägerin fürchtet dadurch einen großen wirtschaftlichen Schaden. Dass es den geben wird, sieht auch das Gericht so. Die Klägerin müsse dafür entschädigt werden. Der Ausbau der Bundesstraße an sich sei aber rechtens.