2G: Klage aus Unna gescheitert

Die in Unna ansässige Kaufhauskette Woolworth ist mit einer Klage gegen "2G" im Einzelhandel gescheitert.

© Antenne Unna

Das NRW-Oberverwaltungsgericht Münster stellt in einer Eilentscheidung fest: Es sei vertretbar, dass nur Geimpfte und Genesene in viele Läden dürfen. Die Regel diene dem Schutz der Gesundheit und könne einer Überlastung des Gesundheitssystems vorbeugen. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Läden des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Woolworth hatte argumentiert, auch in anderen Läden gebe es "keine signifikante Infektionsgefahr".

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