Urteil nach Schuss auf Bekannten

Das Dortmunder Landgericht hat einen 34-jährigen verurteilt, weil er mitten in der Dortmunder Innenstadt einen Bekannten mit einem Schuss aus einem Kalaschnikow-Sturmgewehr schwer verletzt hat.

© Bernd Thissen/Archiv

Die Richter verhängten drei Jahre und sechs Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 34-jährige hatte behauptet, dass sich der Schuss auf den Bekannten im Sommer vergangenen Jahres unabsichtlich gelöst habe. Im Urteil hieß es, dass dem Angeklagten das Gegenteil nicht nachgewiesen werden könne. Das Opfer hatte einen Durchschuss des Oberschenkels erlitten und viel Blut verloren. Die Ärzte mussten sogar eine Notoperation durchführen, um das Leben des Mannes zu retten.

Weitere Meldungen