Teil-Lockdown: VRR zeigt sich kulant

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr VRR bietet im Teil-Lockdown Kulanzregeln für Zeitfahrkarten an. Kunden können Geld zurückbekommen, wenn sie die Fahrkarten gar nicht oder nur teilweise nutzen. Zwar halten die VRR-Betriebe ihr Angebot an Bussen und Bahnen aufrecht, wegen Einschränkungen in der Freizeit und bei der Arbeit haben viele Kunden aber nichts davon. 

© Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Verkehrsunternehmen fahren weiter wie gewohnt

Auch in der Phase des teilweisen Lockdowns halten die Verkehrsunternehmen ihre Fahrpläne aufrecht. Wird ein Ticket während seiner Geltungsdauer nicht oder nur teilweise benutzt gilt nun eine Kulanzregelung. Dann wird das Entgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstattet. Betroffene können sich direkt an ihr jeweiliges Verkehrsunternehmen wenden. Wer sein Abo-Ticket noch kein Jahr besitzt, bekommt ein Sonderkündigungsrecht.

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