Neue Testregeln für Kliniken

Ab morgen gelten für Besucher und Patienten in Krankenhäusern neue Testregeln. Die Corona-Schutzverordnung in NRW wird entsprechend aktualisiert.

© Antenne Unna

Dann ist ein tagesaktueller negativer Corona-Selbsttest ausreichend für den Zutritt ins Krankenhaus. Es ist kein Testnachweis einer offiziellen Teststelle mehr nötig. Allerdings gilt weiterhin die FFP-2-Maskenpflicht. Das meldet die St. Paulus Gesellschaft unter anderem für das St. Marien Hospital in Lünen und das St. Christophorus Krankenhaus in Werne.



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