Messerattacke: 34-jähriger muss in Psychiatrie
Veröffentlicht: Freitag, 06.01.2023 15:00
Im Fall der tödlichen Messerattacke an der Hochschule Hamm-Lippstadt im vergangenen Juni hat das Landgericht Dortmund ein Urteil gefällt.
Der 34-jährige Täter wird unbefristet in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Die Richter werteten seine Taten als Totschlag und als gefährliche Körperverletzung. Eine Haftstrafe kam aufgrund der attestierten paranoiden Schizophrenie jedoch nicht in Betracht. Der 34-Jährige gilt als schuldunfähig. Er bildete sich damals ein, dass alle Menschen an der Hochschule zu einem Clan gehören, der ihn überwachen und schließlich töten wolle. Dafür habe er sich rächen wollen.
Bei der Attacke im Juni starb eine 30-jährige Frau, drei weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann hatte mit einem Küchenmesser im Foyer und in einem Hörsaal der Hochschule mehrere Menschen attackiert. Im Prozess hatte der 34-Jährige erklärt, dass es sich bei allen Personen um Zufallsopfer gehandelt habe. Es sei ihm auch völlig egal gewesen, ob sie sterben oder nicht.