Kreis Unna: Ein Test pro Woche ist Mindestanspruch

Ein kostenloser Schnelltest pro Woche: Das ist nicht die Höchstgrenze, sondern der Mindestanspruch. Darauf weist der Kreis Unna hin.

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Grundlage ist eine neue Testverordnung des Landes. Sie ist seit gestern in Kraft. Davor gab es von Bund und Land widersprüchliche Angaben. Neu geregelt hat das Land auch den Umgang mit Tests im Betrieb. Auch im privaten Bereich können die Testergebnisse jetzt genutzt werden - zum Beispiel für einen Einkauf. Voraussetzung: Arbeitgeber müssen an einem so genannten Testbescheinigungsverfahren teilnehmen. Das geht per Anmeldung im Internet.

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