Keine Nachteile beim Elterngeld

Kurzarbeit oder Freistellungen wegen Corona sollen Müttern und Vätern keine Nachteile beim Elterngeld bringen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Coronabedingte Einkommensverluste können beim Berechnen des Elterngeldes ausgeklammert werden. Das gilt für die Zeit seit dem 1. März. Der Bund hat entsprechende Regeln getroffen. Extra-Regeln gibt es auch für Eltern in systemrelevanten Berufen. Zum Beispiel können sie Elterngeld noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bekommen. Einzelheiten gibt es über https://www.kreis-unna.de/elterngeld