Halbe Stelle - volles Gehalt

Eine Beamtin des Finanzamtes Dortmund-Unna ist wegen Betrugs zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Als Teilzeitkraft hatte sie mehr als zwölf Jahre ein volles Gehalt für ihre halbe Stelle bekommen.

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Auf diese Weise erhielt sie rund 170.000 Euro mehr, als ihr zustand. Das Gericht wertete zu ihren Gunsten, dass sie nicht aktiv betrogen habe. Vielmehr war ein Fehler beim Besoldungsamt des Landes die Ursache. Allerdings habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn verstoßen. Das heißt: Sie hätte auf die zu hohen Zahlungen hinweisen müssen.

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