BUND-Klage hat Erfolg

In einem Rechtsstreit um das Lüner Kohlekraftwerk hat die Betreiberfirma Trianel eine Niederlage erlitten.

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob eine so genannte wasserrechtliche Erlaubnis auf. Sie galt für das Einleiten von Abwasser in die Lippe. Die Umweltorganisation BUND hatte dagegen geklagt. Konkrete Folgen hat das Urteil nicht. Es ist noch nicht rechtskräftig. Dazu kommt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis sowieso bald abgelaufen wäre. Ein neues Genehmigungsverfahren läuft.