Nahverkehr: Mehr Rechte für Bahnpendler
am 02. Juli 2012 um 12:24 Uhr
NRW Für die Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr treten ab dem 01. Juli 2012 erweiterte und kundenfreundlichere Regelungen bei Verspätungen in Kraft. Verspäten sich Busse und Bahnen des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen (NRW) um mehr als 20 Minuten, erhalten die Kunden wahlweise die Kosten für einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) oder Taxikosten (in Grenzen) erstattet.

Ab dem kommenden Monat wird Bus- und Bahnfahren für Pendler im Kreis und der Region teurer. (Archivbild)
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt, wenn an der Abfahrtshaltestelle eine Verspätung von über 20 Minuten vorliegt und der Fahrgast sein Ziel nicht mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel des nordrhein-westfälischen Nahverkehrs erreichen kann.
Ab dem 01. Juli 2012 gilt eine höhere Taxikostenerstattung. Tagsüber werden maximal 25 Euro Taxikosten pro Person erstattet, in den Abend- und Nachstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 50 Euro. Bei Fahrgemeinschaften kann jede Person Auslagen bis zu dieser Höhe zurück erhalten, sofern jeweils eigene Quittungen über den Teilbetrag vorliegen. Kosten für einen Fernverkehrszug werden unbegrenzt erstattet. In jedem Fall müssen die Fahrgäste aber zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Innerhalb von 14 Tagen ist der Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen (Bahnbetreiber oder örtliche Verkehrsbetriebe) einzureichen.
Das Mobilitätsversprechen der Verkehrsunternehmen im nordrhein-westfälischen Nahverkehr geht dabei über die gesetzlichen Kundenrechte hinaus. So besteht der Anspruch auch für Fahrgäste, die über eine Mitnahmeregelung unterwegs sind oder für diejenigen, die eine Fahrabsicht haben, aber noch nicht im Besitz eines gültigen Tickets sind, etwa wenn Fahrausweise ausschließlich an Automaten im Zug erhältlich sind. Außerdem sind die Ausschlussgründe begrenzt: Nur bei Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohung kommt die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung.
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